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Nutzungsordnung
1. Zugangsberechtigung
Zugangsberechtigt ist jeder ordentliche Bewohner des HaDiKo. Darüberhinaus sind auch Ferienvertreter zugangsberechtigt.
Die Zugangskontrolle erfolgt mittels eines Codekartensystems. Dafür geeignete Codekarten (Telefonkarten, Mobilfunkkarten, Versichertenkarten) sind möglichst vom Nutzer selbst zu stellen.
Die Einrichtung des Zugangs erfolgt persönlich unter Vorlage eines Lichtbildausweises bei der Pooladministration.
2. Betriebsbestimmungen für das Netz und den Poolraum
Der Poolraum ist nur zum Zwecke des Arbeitens am Rechner nutzbar. Der Verzehr von Speisen und Getränken sowie der Konsum von Nikotin und Alkohol sind im Poolraum nicht gestattet.
Der Raum ist vom Nutzer in sauberem Zustand zu hinterlassen.
Da das HaDiNet direkten Zugang zum Rechenzentrum der Universität Karlsruhe hat, werden auch weitestgehend die dort üblichen Mißbrauchsklauseln aus der Benutzungsordnung in der zur Zeit geltenden Fassung übernommen:
a) Das Rechnernetz der Universität Karlsruhe zusammen mit seinen Datenverbindungen nach außen darf nur für Aufgaben in Lehre und Forschung genutzt werden. In diesem Sinne werden aber auch Tätigkeiten geduldet, die zur Vertiefung der allgemeinen EDV-Kenntnisse und der Optimierung des eigenen Rechners als wissenschaftlichem Werkzeug dienen. Die Nutzung zu Zwecken, die nicht wissenschaftlicher Weiterbildung und Forschung dienen, insbesondere dem Spielen, sind untersagt. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Mißbrauch zum fristlosen Entzug der Nutzungsberechtigung und Kündigung dieses Vertrages führen kann.
b) Das Netz darf nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden (z.B. zum Kopieren von Software auf Bestellung). In den Bereich der gewerblichen Nutzung fallen auch der Vertrieb von selbstgeschriebener, kostenpflichtiger Software und die Werbung dafür. Als kommerzielle Nutzung wird ebenso das Knüpfen von Geschäftskontakten für die eigene Firma angesehen.
c) Die Mißachtung von urheber- oder patentrechtlichen Bestimmungen jeglicher Art gilt als Mißbrauch.
Das Netz darf weder dazu genutzt werden, unautorisierte Softwarekopien entgegenzunehmen und zu nutzen, noch dürfen unautorisierte Softwarekopien für andere hergestellt werden. Die Vervielfältigung, Reproduktion oder Veröffentlichung auch nur irgendeines Teils davon ist verboten.
Dies trifft nicht auf urheberrechtlich nicht geschützte Software und Dokumente zu.
d) Nachweisbar vollzogene strafbare Handlungen über das Datennetz führen zum Ausschluß. Darunter fällt unter anderem die Übertragung und Speicherung pornographischen (Bild-) Materials.
Auf Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft, eines Gerichts oder einer anderen Aufsichtsbehörde hat das HaDiNet das Recht, unmittelbar den Zugang des Nutzers zu sperren.
Der Nutzer verpflichtet sich, das Gesetz zum Schutz der Jugend zu beachten und geeignete Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
Öffentliche Äußerungen, die zum Beispiel den Tatbestand der üblen Nachrede, der Geschäftsschädigung oder der Volksverhetzung erfüllen, haben ebenso zu unterbleiben.
Der Nutzer verpflichtet sich, keinerlei Informationen zu veröffentlichen, die die Rechte anderer Personen verletzen, beeinträchtigen oder beleidigend gegenüber Dritten sein können.
e) Unberechtigte Weitergabe der Nutzungsberechtigung an Dritte (z.B. Nach- oder Untermieter) ist untersagt.
Es darf keinem Unberechtigten (z.B. über Modemeinwahl) Zugang zum Universitätsrechnernetz über das HaDiNet gewährt werden.
Benutzerkennung und Paßwörter auf den Universitätsrechnern dürfen auf keinen Fall Dritten zugänglich gemacht werden.
f) Jeglicher Versuch, unberechtigt ein am Netz angeschlossenes Computersystem zu nutzen, ist zu unterlassen. Sämtliche Tätigkeiten, die dem Ziel dienen, sich unbefugt Zugang zu Daten, Rechnern usw. zu verschaffen, sind verboten und ziehen sofortigen Ausschluß vom HaDiNet nach sich.
g) Das Mithören und / oder Protokollieren von Netzaktivitäten ist für Nutzer grundsätzlich aus Datenschutzgründen verboten. Unbeabsichtigt erhaltene Daten dürfen nicht benutzt oder weitergegeben werden.
h) Die Änderung der zugewiesenen Netzadresse, die Verwendung eines falschen Namens oder die Manipulation von Daten im Netz ist untersagt.
i) Der Datenverkehr eines Nutzers darf die Tätigkeiten der anderen nicht unangemessen beeinträchtigen. Die Belastung des Netzes durch ungezielte und übermäßige Verbreitung von Daten ist nicht erlaubt. Die Übertragung von großen Datenmengen sollte auf Zeiten geringer Netzbelastung gelegt werden.
Deshalb ist auch die Installation und Ausführung von Computerspielen untersagt.
Eine unakzeptable Nutzung stellt das fahrlässige oder gar vorsätzliche Unterbrechen des laufenden Betriebs und die Verbreitung von für die Wissenschaft irrelevanten Informationen dar.
j) Störungen oder Beinträchtigungen des Netzbetriebes durch unsachgemäßen Einsatz von Hard- und Software sind zu vermeiden. Ebenso trägt jeder Nutzer für die Benutzung geeigneter Hard- und Software Sorge.
Erlangt das HaDiNet Kenntnis über eine mißbräuchliche Nutzung, so ist das HaDiNet zur sofortigen Kündigung des Vertrages und zur Einstellung seiner Leistungen berechtigt.
3. Haftung
Für rechtliche Probleme mit Dritten und möglichen Schadensersatzforderungen durch Tätigkeiten im Netz ist der jeweilige Nutzer selbst verantwortlich. Eine Ahndung eines Verstoßes im HaDiNet ist unabhängig von Maßnahmen und Entscheidungen des Rechenzentrums der Universität Karlsruhe.
Der Nutzer haftet für jegliche Inanspruchnahme des Dienstes, die durch die Benutzerkennung des Nutzers erfolgt.
Bei Schäden an Anlagen des HaDiNets haftet der jeweilige Verursacher. Der Nutzer haftet für alle aus Anlaß der Benutzung des HaDiNets schuldhaft verursachten Schäden.
Der Nutzer ist verpflichtet, das HaDiNet unverzüglich von Schadenersatzansprüchen Dritter - einschließlich angemessener Anwaltsgebühren - freizuhalten, die für das HaDiNet durch eine Verletzung der Vertragsbedingungen seitens des Nutzers - einschließlich dieser Bestimmung - entstehen.
Es besteht keine Haftung des HaDiNets für Hardwareschäden oder Verlust von Daten.
4. Meldepflicht
Der Nutzer hat sich bei Problemen, Störungen, technischen Mängeln oder erkannten Sicherheitslücken umgehend an den Poolraum-Admin zu wenden.
5. Nutzungsausschluß
Der Zugang kann versagt, widerrufen oder nachträglich gesperrt werden.
Nutzer, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die Nutzungsordnung verstoßen oder bei der Benutzung strafbare Handlungen begehen, können mit sofortiger Wirkung zeitweise oder dauernd von der weiteren Benutzung ausgeschlossen werden.
Dem Nutzer stehen keine Schadensersatzansprüche aufgrund eines Ausschlusses zu.
6. Verfügbarkeit
Das HaDiNet stellt sicher, daß alle Bewohner über die Nutzungsmöglichkeiten des Netzes informiert werden, alle Nutzer Hinweise zur Installation von Netz- Hard- und Software erhalten, sowie über Regeln zur ordnungsgemäßen Nutzung in Kenntnis gesetzt werden. Zur Vermeidung von mißbräuchlicher Nutzung werden geeignete Maßnahmen getroffen.
Das HaDiNet übernimmt dabei keine Garantie für die Verfügbarkeit bestimmter Informationen im Netzwerk bzw. die Erreichbarkeit bestimmter Teile des Netzes sowie für die Geschwindigkeit des Datentransfers.
Es gibt keine Begrenzung für den Umfang des Datenverkehrs. Wer das allerdings über die Maßen ausnutzt, schadet der Solidargemeinschaft, weil sich letztlich die Kosten für alle erhöhen.
Das HaDiNet wird alles in seinen Kräften stehende tun, um die Funktionsfähigkeit des Netzes im Hans-Dickmann-Kolleg aufrecht zu erhalten.
Wartungsarbeiten am Netz werden nach Bedarf durchgeführt und können zu Einschränkungen in der Verfügbarkeit des HaDiNets führen. Diese Einschränkungen werden angekündigt. Beeinträchtigungen können trotzdem nicht ausgeschlossen werden.
Ausfälle und Verzögerungen, Datenverluste, nicht zugestellte Nachrichten, geringe Übertragungsraten können somit ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
7. Dauer des Vertrages / Kündigung
Der Vertrag wird für eine unbefristete Zeit abgeschlossen und kann ohne Frist sofort gekündigt werden. Er endet mit dem Auszug aus dem HaDiKo.
8. Nutzungsentgelte / Preisänderungen
Die Nutzung des Poolraumes ist kostenlos. Weitere Gebühren regeln die Gebührenordnung und Durchführungsbestimmungen, die im Poolraum aushängen. Sollte der Nutzer ausziehen und bis spätestens einen Monat nach seinem Auszug nicht die hinterlegte Kaution zurück verlangen verfällt diese.
9. Datenschutz
Die dem HaDiNet unterbreiteten Daten gelten als vertraulich.
Die netzrelevanten Daten der Nutzer werden gespeichert, geändert und / oder gelöscht. Jeder Nutzer kann Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten verlangen. Eine Verwendung darf nur im Zusammenhang mit dem HaDiNet erfolgen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Nutzers gestattet. Dies gilt nicht, soweit das HaDiNet per Gesetz oder richterlicher Anordnung zur Offenlage und Weitergabe verpflichtet ist.
Das HaDiNet behält sich vor, in unregelmäßigen Abständen Daten und Verbindungen auf den HaDiNet-Netzsegmenten zu protokollieren. Die dadurch gewonnen Daten werden nur bei Problemen im Netz ausgewertet und sonst vernichtet. Diese Tätigkeiten dürfen nur von speziell autorisierten Personen des HaDiNets durchgeführt werden.
Die Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.
Ebenso die Bundesgesetze zur Bekämpfung der Computerkriminalität.
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, daß auf die von ihm auf den Rechnern des HaDiNet-Poolraumes gespeicherte Daten von Seiten der Pooladministration zum Zwecke des Backups sowie zur Erhaltung des Betriebes zugegriffen werden kann.
10. Umzüge
Von jedem Umzug und Auszug eines Nutzers muß der HaDiNet-Pooladministrator durch den Nutzer informiert werden.
11. Dienste
Eine Liste der aktuell im HaDiNet verfügbaren Dienste wird veröffentlicht. Die Verfügbarkeit eines Dienstes kann kurzfristig geändert werden. Ein Anspruch auf bestimmte Netzdienste besteht nicht.
12. Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung des HaDiNet-Poolraumes tritt am vierten Tag nach Aushang in den Häusern in Kraft.
Sollte eine Bestimmung dieser Ordnung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Karlsruhe.



