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Die Hausvollversammlung (HVV)

Die Hausvollversammlung (HVV) ist ein stark erweitertes HP, auf dem jeder Hausbewohner stimmberechtigt ist. Sie wird einberufen, wenn wichtige Angelegenheiten zu klären sind, weswegen für alle Hausbewohner Anwesenheitspflicht besteht. Entschuldigungen aus triftigem Grund sind schriftlich beim Kontrollrat abzugeben. Unentschuldigtes Fehlen zieht in aller Regel „SV-Verbot“, mehrfach unentschuldigtes Fehlen die Kündigung nach sich.

Aktualisiert: 18.04.2009, 14:31