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Der Wohnzeitausschuss (WZA)

Der Wohnzeitausschuss überprüft bis zu den ersten HPs des Semester die Anzahl der Wohnzeitpunkte für jeden ordentlichen Bewohner der mehr als 10 Semester in einem staatlich geförderten Wohnheim gewohnt hat. Diejenigen Bewohner die nicht genügend Wohnzeitpunkte besitzen werden dann von ihm zur Kündigung vorgeschlagen.

Aktualisiert: 19.12.2012, 21:37